Facebook-Guidelines zur Promotion von Gewinnspielen
Facebook-Guidelines zur Promotion von Gewinnspielen
Facebook-Guidelines zur Promotion von Gewinnspielen
Die Unternehmens-Fanpage wurde erstellt, Crosspromotion hat die ersten Fans angelockt und das Schalten von Facebook-Ads sorgt für konstanten Nachschub an Fans. Nun gilt es die Fangemeinde aktiv zu vergrößern, am besten mit einem Gewinnspiel.
Die Abwicklung eines Gewinnspieles oder einer Verlosung über Facebook unterliegt jedoch mehreren Bedingungen, die nur zu gern vernachlässigt und in weiterer Folge vom Betreiber des sozialen Netzwerks abgemahnt wird. Aus diesem Grund, möchte ich die Facebook-Guidelines für die Promotion eines Gewinnspiels an dieser Stelle zusammenfassen.
Bevor auf die wichtigsten Punkte eingegangen wird sei gesagt, auf Facebook ist ein Gewinnspiel nur innerhalb einer Applikation gestattet. Das heißt die Aufforderung, den „Gefällt mir“-Button der Fanseite zu drücken ist nicht zulässig. Allein schon deswegen nicht, weil die Teilnahme an einem Gewinnspiel klar als solches erkennbar gemacht werden muss.
Damit wären wir auch schon beim ersten Punkt der wichtigsten Anforderungen:
Eindeutige Ausweisung der Teilnahme am Gewinnspiel
So wie das Klicken des „Gefällt mir“-Buttons der Fanpage als Teilnahme am Gewinnspiel nicht gültig ist, darf auch das „Gefällt mir“ der Startseite der Applikation (Fangate) nicht zum automatischen Teilnehmen am Gewinnspiel führen. Den Teilnehmern muss eindeutig klar sein, mit welcher Handlung sie in das Gewinnspiel einsteigen.
Keine Abwicklung des Gewinnspiels über die Pinnwand bzw. Chronik
Wie bereits erwähnt wurde, darf das Gewinnspiel nur Mittels Applikation durchgeführt werden. Es ist also nicht gestattet, Gewinner Mittels einem „Gefällt mir“ auf ein Posting, dem „Teilen“ eines Postings oder etwa dem Hochladen eines Fotos bzw. Videos zu ermitteln. In weitere Folge ist es somit auch nicht erlaubt, im Rahmen eines Gewinnspiels zu bestimmten Postings aufzurufen.
Festlegung der Teilnahmebedingungen
Diese müssen in die Applikation integriert werden und sollten mindestens folgende Angaben enthalten.
Datenschutzrichtlinien und Ausgrenzung des Plattformbetreibers vom Gewinnspiel
Zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen müssen die Nutzer darüber informiert werden, dass Facebook in keinerlei Beziehung zu der Promotion des Gewinnspiels steht. Kurz: „Das Gewinnspiel wird von Facebook nicht organisiert, gesponsert oder unterstützt“. Das heißt auch, dass der Empfänger der Daten, die im Zuge des Gewinnspiels gesammelt werden, der Betreiber der Fanpage und nicht Facebook ist. Dies muss in den datenschutzrechtlichen Angaben enthalten sein. Die Verwendung dieser Daten zu Werbezwecken kann außerdem nur durch ausdrückliche Einwilligung des Nutzers erfolgen.
Benachrichtigung der Gewinner nur via E-Mail
Facebook verweist überdies darauf, dass die Benachrichtigung der Gewinner weder über die Pinnwand/Chronik noch über eine Facebook Nachricht erfolgen darf. Dahinter steckt die rechtliche Bestimmung, dass Gewinner nicht öffentlich genannt werden dürfen, bevor diese nicht persönlich davon in Kenntnis gesetzt wurden.
Natürlich bedeutet die Einhaltung all dieser Richtlinien nicht zwingend die Gesetzmäßigkeit des Gewinnspiels und der dazugehörenden Promotion: Nationale Verordnungen und Bestimmungen sind diesen Guidelines noch vorgelagert.
Newsletter abonnieren