Erste Abmahnung wegen Facebook Vorschaubildern
Abmahnung erhalten? Tipps & Tricks zur Vorbeugung von Abmahnungen im Social Media Marketing.
Abmahnung erhalten? Tipps & Tricks zur Vorbeugung von Abmahnungen im Social Media Marketing.
Das obligatorische Vorschaubild, das beim Teilen auf den sozialen Netzwerken wie Facebook und Co. mittlerweile Gang und Gebe ist, kann so manch Nutzer/in zum Verhängnis werden, wie die erste Abmahnung wegen eines Facebook Vorschaubilds zeigt.
Jeder kennt sie, die „Teilen“-Funktion, durch die man wichtige und interessante Inhalte auf Facebook mit seinen Freunden teilen kann. Im Prinzip ist diese Funktion nützlich und sinnvoll, doch stellt sie nichtsdestotrotz eine Verletzung des Urheberrechtes dar. Dies bekam ein/e Facebook Nutzer/in erst kürzlich zu spüren: Die Kanzlei Pixel.Law schickte für ihre Klientin Gabi Schmidt eine Abmahnung in der Höhe von 1.800 Euro aus.
De facto müsste man für jedes Vorschaubild die Einwilligung der Urheber einholen, was im Alltag kaum möglich ist. Für aktives Social Media Marketing bedeutet dies, dass die wirtschaftlichen Vorteile das gegebene Risiko überwiegen. Denn letztendlich stechen Beiträge mit Vorschaubild eher ins Auge als Verlinkungen ohne Preview.
Während früher vor allem BloggerInnen Opfer von Abmahnungen waren, trudeln die „bösen“ Briefe mittlerweile bei den sozialen Netzwerken wie Facebook, Pinterest, Google+ und Twitter ins Haus. Dies ist vor allem dem Alter des Urheberrechts geschuldet.
Während es eigentlich als Gesetz zum Schutz von Kultur und schöpferischem Tun zum Einsatz kommen sollte, wird es heute mehrheitlich als alternative und zugleich linke Art der Einkommensquelle genutzt.
Die einzige sichere Methode, eine Abmahnung zu vermeiden, ist nur, auf ein Vorschaubild zu verzichten. Es heißt also abwägen, was sich letzten Endes mehr lohnt. Auch hier gilt wohl das Motto: „No risk, no fun!“
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